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Was ist Pflicht im Lebenslauf? Welche persönlichen Daten wirklich müssen

Von René Winkler · 28. Juli 2026 · 6 Min. Lesezeit

Persönliche Daten im Lebenslauf – René Winkler erklärt, was Pflicht ist und was freiwillig

Pflichtangaben im Lebenslauf umfassen jene essenziellen Informationen wie Name und Kontaktdaten, die für eine erfolgreiche Bewerbung unerlässlich sind, auch wenn gesetzlich nur wenige explizit vorgeschrieben sind.

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„Was muss eigentlich alles in den Lebenslauf?" Diese Frage stellt sich fast jeder, und die meisten Antworten machen die Sache komplizierter, als sie ist. Die ehrliche Version ist überraschend kurz: Pflicht ist im Lebenslauf fast nichts. Und genau diese Wahrheit hilft dir mehr als jede Checkliste.

Viele Bewerbungsratgeber reichen dir eine Liste mit „Pflichtfeldern", als wäre das Ausfüllen von Feldern schon die halbe Bewerbung. Das ist bequem, verwechselt aber Vollständigkeit mit Wirkung. Hier ist die klare Trennung, ohne Ausweichen.

Was sind persönliche Daten im Lebenslauf? (Definition)

Persönliche Daten im Lebenslauf sind Informationen über die Person des Bewerbers. Dazu gehören obligatorische Angaben wie Name und Kontaktdaten, die für die Kommunikation und Identifikation notwendig sind. Darüber hinaus gibt es freiwillige Angaben wie Geburtsdatum, Familienstand oder Staatsangehörigkeit, deren Nennung durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) optional ist, um Diskriminierung vorzubeugen.

Die kurze Antwort: erstaunlich wenig

Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das den Inhalt eines Lebenslaufs vorschreibt. Ein Lebenslauf ist ein freiwilliges Dokument. Das Einzige, was er zwingend enthalten muss, ergibt sich aus seinem Zweck: Ein Unternehmen muss wissen, wer du bist und wie es dich erreicht. Damit bleiben als echte Pflichtangaben nur zwei Dinge übrig.

Das ist alles, was im strengen Sinn „muss". Jede weitere Angabe, so üblich sie auch sein mag, ist eine Entscheidung, keine Vorschrift.

Pflicht ist nicht dasselbe wie üblich

Hier liegt der Denkfehler, der die meisten in die Irre führt: Sie halten für Pflicht, was einfach nur Gewohnheit ist. Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Staatsangehörigkeit, ein Foto oben rechts. Das steht in vielen Lebensläufen, weil es dort schon immer stand, nicht weil es sein muss.

Seit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006 sind genau die Angaben, an denen sich Benachteiligung festmachen könnte, ausdrücklich freiwillig. Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion, Familiensituation, das sind geschützte Merkmale. Niemand darf dich deswegen benachteiligen, und deshalb musst du sie auch nicht offenlegen. Die Bewerbungspraxis hinkt dieser Rechtslage nur hinterher.

Was freiwillig ist, und was du getrost weglassen kannst

Diese Angaben tauchen ständig auf, sind aber allesamt Kür, nicht Pflicht:

  1. Geburtsdatum und Geburtsort: Diese sind freiwillig. Die Entscheidung, sie anzugeben, sollte strategisch getroffen werden.
  2. Bewerbungsfoto: In Deutschland nicht vorgeschrieben. Die Relevanz eines Fotos hängt stark vom Kontext ab.
  3. Familienstand und Kinder: Freiwillig und oft besser weggelassen, da sie zu voreiligen Annahmen führen können.
  4. Staatsangehörigkeit: Freiwillig und nur relevant, wenn eine Arbeitserlaubnis für die angestrebte Position erforderlich ist.
  5. Konfession und politische Zugehörigkeit: In der Regel nicht im Lebenslauf aufzuführen, es sei denn, die Bewerbung erfolgt bei einem kirchlichen oder weltanschaulich gebundenen Träger.
  6. Angaben zu Eltern und Geschwistern: Ein veraltetes Relikt aus Schüler-Lebensläufen, das für Berufserfahrene keinen Mehrwert bietet.
Nicht die Zahl der Felder macht deinen Lebenslauf stark, sondern die Klarheit dessen, was drinsteht. — René Winkler · Reverse Recruiting Revolution™

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Die Reihenfolge: oben Pflicht, darunter Kür

Wenn du persönliche Daten angibst, dann in einer klaren Ordnung. Name und Kontaktdaten stehen ganz oben, gut lesbar im Kopfbereich des Dokuments. Optionale Angaben, für die du dich bewusst entscheidest, folgen darunter im selben Block.

Ein technischer Punkt, den viele übersehen: Pack deine Kontaktdaten nicht in die Kopf- oder Fußzeile der Datei. Viele Bewerbermanagementsysteme lesen genau diese Bereiche schlecht oder gar nicht aus, sodass Telefonnummer und E-Mail im schlimmsten Fall verloren gehen. Die wichtigsten Pflichtangaben landen dann im Nichts.

Was die Maschine aus deinen Daten liest

Bevor ein Mensch deinen Lebenslauf sieht, liest ihn ein Bewerbermanagementsystem. Es erfasst Begriffe, Zeiträume und Strukturen. Ob dein Familienstand drinsteht, interessiert die Maschine nicht. Was sie interessiert, ist, ob deine Erfahrung zur Zielrolle passt und ob die richtigen Begriffe an der richtigen Stelle stehen.

Deshalb ist die Energie, die viele in die Frage „welches Feld noch?" stecken, oft falsch investiert. Der eigentliche Filter entscheidet sich an der Substanz, nicht an der Vollständigkeit der Stammdaten. Wie so ein System liest und aussortiert, erklärt der Beitrag zu Bewerbermanagementsystemen (ATS).

Die ehrliche Empfehlung

Hör auf, den Lebenslauf als Formular zu behandeln, das man vollständig ausfüllt. Die einzige echte Pflicht sind Name und Kontakt. Bei allem anderen entscheidest du nach Strategie: Was stützt deine Positionierung, und was öffnet nur Türen für Annahmen, die dir nicht helfen?

Der Hebel liegt nicht in einem weiteren Datenfeld, sondern in einem Lebenslauf, der deine Erfahrung als Vorsprung zeigt und den sowohl die Maschine als auch der Mensch klar lesen können. Wie das mit vielen Jahren Berufserfahrung konkret aussieht, liest du im Beitrag Lebenslauf nach 40.

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Häufige Fragen zu persönlichen Daten im Lebenslauf (FAQ)

Welche persönlichen Daten sind im Lebenslauf Pflicht?
Im engeren Sinn sind nur dein vollständiger Name und deine Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) Pflicht. Diese ergeben sich aus dem Zweck einer Bewerbung, nicht aus gesetzlichen Vorgaben. Alle weiteren Angaben sind freiwillig.
Welche Angaben kann ich im Lebenslauf weglassen?
Du kannst Geburtsdatum, Geburtsort, Bewerbungsfoto, Familienstand, Kinder, Konfession, politische Zugehörigkeit, Staatsangehörigkeit sowie Angaben zu Eltern und Geschwistern weglassen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006 macht diese Angaben ausdrücklich optional, um Diskriminierung vorzubeugen.
In welcher Reihenfolge gehören persönliche Daten in den Lebenslauf?
Name und Kontaktdaten gehören ganz oben in den Kopfbereich. Optionale Angaben, falls du dich dafür entscheidest, folgen darunter im selben Datenblock. Wichtig ist, Kontaktdaten nicht in Kopf- oder Fußzeilen zu platzieren, da Bewerbermanagementsysteme diese Bereiche oft nicht korrekt auslesen.
Muss ich Familienstand, Staatsangehörigkeit oder Konfession angeben?
Nein, diese Angaben sind alle freiwillig. Sie können unter Umständen zu unbewusster Benachteiligung führen. Eine Angabe ist nur im Einzelfall sinnvoll, beispielsweise die Konfession bei einer Bewerbung bei einem kirchlichen Träger oder die Staatsangehörigkeit, wenn eine Arbeitserlaubnis für die Stelle relevant ist.
Was schreibt man heutzutage noch in den Lebenslauf?
Verpflichtend sind Name und Kontaktdaten. Inhaltlich gehören der berufliche Werdegang, die Ausbildung sowie Kenntnisse und Sprachen dazu. Alle weiteren Angaben sind freiwillig. Entscheidend ist, dass aus den Angaben klar hervorgeht, wofür du stehst und welche Qualifikationen du mitbringst.
Was gehört nicht mehr in den Lebenslauf?
Angaben zu Eltern und Geschwistern sind veraltet. Konfession und politische Zugehörigkeit gehören in der Regel nicht hinein, außer bei spezifischen Trägern. Familienstand und Kinder sind freiwillig und oft besser weggelassen, um keine unnötigen Annahmen zu provozieren. Die Staatsangehörigkeit ist nur bei Relevanz für die Arbeitserlaubnis anzugeben.
Quellen

René Winkler CV-Audit · Reverse Recruiting Revolution™
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30 Jahre Erfahrung auf beiden Seiten des Recruiting-Tisches.
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